Tägerwilen, Gewässerraumlinienplanung Baugebiet
2019 – 2022
Politische Gemeinde Tägerwilen, Tiefbauamt, Rolf Uhler
Gewässerraumlinienplan, Planungsbericht, Technische Dokumentation bis zur Genehmigung
durch den Kanton (DBU Entscheid Nr. 3, 14.01.2022)
Martin Berther, BSc ZFH in Bauingenieurswesen
Karen Hofmann, MSc in Raumplanung
Die Gemeinden sind auf Grundlage des revidierten Gewässerschutzgesetztes und dem daraus resultierenden Planungsauftrag des kantonalen Richtplans (TG) verpflichtet, bis zum Jahr 2026
den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer in einem grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumlinenplan auszuscheiden. Mit der Festlegung des Gewässerraums wird sichergestellt, dass den Gewässern heute und in Zukunft ausreichend Raum zur Verfügung steht. Die Gewässerraumlinienplanung erfolgte in einem interdisziplinären Prozess, der die Abstimmung und Koordination wasserbaulicher und raumplanerischer Aspekte beinhaltet. Im Vordergrund steht der Schutz des Gewässers. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung mit den Belangen des Hochwasserschutzes sowie möglicher Revitalisierungsmassnahmen. Von planerischer Seite wurden grundlegende bundesrechtliche sowie spezifische kommunale Planvorgaben erörtert. Eine hydrologische Beurteilung erfolgte durch die Abteilung Tiefbau. Für jeden Gewässerabschnitt wurde eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen. Durch eine frühzeitige Beteiligung sowohl der direkten Anstösser wie auch der gesamten Öffentlichkeit, konnte eine hohe Akzeptanz der Planung erzielt werden. Mit dem DBU Entscheid Nr. 3 vom 14.01.2022 wurde die Gewässerraumlinienplanung für alle Fliessgewässer innerhalb des Baugebietes als erste Gemeinde im Thurgau genehmigt.