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Gewässerraumlinienplanung Tägerwilen

Objekt

Tägerwilen, Gewässerraumlinienplanung gesamtes Gemeindegebiet

Erstellungsjahr

2019 – 2022

Auftraggeber

Politische Gemeinde Tägerwilen, Tiefbauamt, Rolf Uhler

Leistungen bhateam

Strategische Planung, Vorstudien, Projektierung, Durchführung öffentlicher Veranstaltungen im Rahmen der Mitwirkung

Projektleitung

Martin Berther, BSc ZFH Bauingenieurswesen, Zertifizierte Fachperson RSA / RSI

Sachbearbeitung

Karen Hofmann, MSc. Raumplanung

Projektbeschreibung

Seit der Festsetzung des Art. 36a GSchG, SR 814.20 und dem daraus resultierenden Planungsauftrag 2.9 B des kantonalen Richtplans (TG) sind die Gemeinden verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer in einem separaten Planverfahren grundeigentümerverbindlich festzulegen.
Die Gemeinde Tägerwilen wird von diversen Gewässern durchzogen und hat die Festsetzung des Gewässerraums für alle innerhalb und ausserhalb der Bauzone befindlichen Fliessgewässer angestrebt.
Dieser wird per Definition aus dem Raum der natürlichen Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen gebildet und ist als mit dem Gewässer verbundener Lebensraum zu verstehen. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Zur Verifizierung des Raumbedarfs wurde die Gerinnesohle vermessen und der Verbauungsgrad bestimmt. Dies diente der Herleitung der natürlichen Gerinnesohlenbreite, welche ggf. unter Anwendung eines Korrekturfaktors erfolgt. Zudem sind planerische und gesetzliche Beurteilungsgrundlagen heranzuziehen. Darunter fallen neben den Sondernutzungsplänen der Gemeinde, insbesondere bundesrechtliche Sach- und Schutzpläne. Die Gliederung in unterschiedliche Gewässerabschnitte ermöglicht eine einzelfallspezifische Beurteilung in Bezug auf Reduktion oder Erhöhung der ermittelten Mindestbreite. Das gesamte Verfahren wurde gemeinsam von den Abteilungen Tiefbau und Raumplanung begleitet. Die Planung wurde in zwei Etappen umgesetzt, zunächst wurden die Gewässer innerhalb der Bauzone behandelt. In der zweiten Etappe wurden alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer ausserhalb der Bauzone sowie der Untersee erfasst.
Das gesamte Verfahren wurde mit der Genehmigung der zweiten Etappe im Winter 2022 abgeschlossen.